+++ Update +++
Am 9. Juli 2022 haben wir durch unsere Schulleiterin Birgit Voß erklärt, die Ziele und Inhalte der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen in Deutschland mitzutragen und zu unterstützen.
Damit bekunden wir die Bereitschaft, uns im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.
Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in der Region zu verbessern ist das Anliegen der Oldenburger Initiative im Rahmen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Die Leitsätze der deutschlandweiten Initiative beziehen sich auf gesellschaftspolitische Herausforderungen, die Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation betreffen, aber auch die Bedürfnisse von Betroffenen und Anforderungen an Versorgungsstrukturen sowie Aus-, Weiter- und Fortbildung im Kontext von Palliativversorgung und Sterbebegleitung.
Die Kooperationspartner*innen des Oldenburger Palliativ- und Hospiznetzwerks, zu denen auch wir gehören, haben sich im „Bündnis Pflege“, der örtlichen Pflegekonferenz der Stadt Oldenburg, auf Basis des Niedersächsischen Pflegegesetzes zusammengeschlossen, um die Charta zu unterstützen und gemeinsam mit der Stadt Oldenburg zu unterzeichnen. Die
Organisation liegt beim Palliativwerk Oldenburg eG als Leistungserbringer*in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und dem Hospiz St. Peter. Beiden Einrichtungenwar es von Anfang an wichtig, es nicht bei einer pressewirksamen Unterzeichnung zu belassen, sondern im Netzwerk konkrete Projekte zu entwickeln, die je einem der Charta-Leitsätze entsprechen.
Unsere Schüler*innen erhalten die Möglichkeit eines vierwöchigen Praxiseinsatzes im ambulanten Hospizdienst, dem
Palliativwerk Oldenburg oder dem Hospiz St. Peter. Außerdem organisieren wir themenspezifische Unterrichtseinheiten und Workshops in Zusammenarbeit mit dem Hospiz St. Peter. Auch in den Schulungen für nach §53c, SGB XI tätige
Betreuungsassistent:innen wird die Charta bearbeitet. Generell gilt: wir verankern hospizliche Grundgedanken und Fachexpertise im Unterricht.